ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Onlineshop www.nohangover.ch abgeschlossen werden (nachfolgend je einzeln "Onlineshop" genannt). Der Onlineshop wird von der J & A KG betrieben (nachfolgend "J & A " genannt).

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für sämtliche Rechtsgeschäfte, die im Rahmen des Händlerprogrammes von J & A (nachfolgend "Händlerprogramm" genannt) abgeschlossen werden. Im Händlerprogramm können ausgewählte unabhängige Drittanbieter (nachfolgend "Händler" genannt) Produkte und Dienstleistungen in ihrem eigenen Namen anbieten und direkt an die Kundschaft über die Onlineshops von J & A verkaufen.

Bei Produkten, welche im Onlineshop mit "gebraucht" gekennzeichnet sind, gelten zusätzlich bzw. teilweise abweichend von diesen AGB die Allgemeine Kaufbedingungen Wiederverkaufsplattform (AKB).

J & A behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.

Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop, explizit auch im Rahmen des Händlerprogrammes (nachfolgend "Angebot" genannt), richtet sich ausschliesslich an eine Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein.

Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein.

Das Angebot gilt, solange das Produkt über die Suchmaschine im Onlineshop auffindbar ist und/oder der Vorrat reicht.

Für alle Produkt-Bestellungen mit Erfordernis des Mindestalters von 18 Jahren (im Speziellen Alkohol und Tabakwaren) bestätigt die Kundschaft mit der Bestellung die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen.

Bestellungen in nicht haushaltsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.

2 Information

2.1 Produkt und Preis

Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.

Alle im Onlineshop publizierten Verkaufspreise stellen Endpreise dar, die sämtliche Steuern (insb. MwSt.), allfällige vorgezogene Recyclinggebühren (vRG), Kosten für Verpackung/en, Lieferkosten und sämtliche weitere allfälligen Abgaben, Gebühren, oder Kosten enthalten. Davon ausgenommen ist einzig ein möglicher Mindermengenzuschlag, welcher von J & A erhoben wird. Zusätzlich zum Endpreis wird ein Mindermengenzuschlag in der Höhe von maximal CHF 9.00 erhoben, sofern bei einer Bestellung die Summe des Warenkorbs weniger als CHF 50.00 beträgt. J & A und die Händler behalten sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.

Bestellt die Kundschaft bei einem Händler mit Sitz im Ausland, der nicht im Schweizer Mehrwertsteuerregister eingetragen ist, so ist die Kundschaft als Importeurin der vom Händler gelieferten Produkte Schuldnerin der Schweizer Einfuhrsteuer und allfälliger Zollabgaben. Die Kundschaft ermächtigt und beauftragt hiermit J & A (oder einen von J & A damit beauftragten Dritten), die Einfuhrzollanmeldung der vom Händler gelieferten Produkte in der Schweiz im Namen und im Auftrag der Kundschaft vorzunehmen und die Schweizer Eingangsabgaben (Einfuhrsteuer und allfällige Zollabgaben) zu entrichten. Die zu erwartenden Schweizer Eingangsabgaben bezahlt die Kundschaft im Voraus an J & A zusammen mit dem Kaufpreis. Eine allfällige Differenz zu den effektiv angefallenen Schweizer Eingangsabgaben wird der Kundschaft erstattet. J & A stellt der Kundschaft einen Einfuhrabgabenbescheid in geeigneter Form zur Verfügung oder ermöglicht dessen elektronische Abrufbarkeit. Die Kundschaft hat Beanstandungen hinsichtlich des Einfuhrabgabenbescheids innert sieben (7) Arbeitstagen nach Erhalt bzw. Abrufbarkeit zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückgriff der Kundschaft auf J & A für allfällige Mängel des Einfuhrabgabenbescheids ausgeschlossen.

Bei J & A bestellte kostenpflichtige Zusatzleistungen wie beispielsweise Montage, Entsorgung, Garantieerweiterungen, Versicherungen usw. werden von J & A angeboten. Solche Zusatzleistungen werden im Warenkorb und auf der Rechnung separat aufgeführt.

2.2 Verfügbarkeit und Lieferzeit

J & A legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch sowohl bei J & A selber wie auch bei Händlern zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

2.3 Zusatzleistungen: Montage und Entsorgung

Die Montage beinhaltet das Liefern, Auspacken und Montieren der bestellten Produkte inkl. Rücknahme des Verpackungsmaterials.

Die Entsorgung beinhaltet die Entgegennahme und umweltgerechte Entsorgung der von der Kundschaft bei der Bestellung angezeigten Gegenstände. Diese müssen in Art und Menge in etwa dem bestellten Produkt entsprechen. Die zu entsorgenden Gegenstände sind durch die Kundschaft transportgerecht und auf den vereinbarten Liefertermin der bestellten Produkte bereitzustellen.

Kann die Montageleistung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenen Grundes nicht erbracht werden (z.B. aufgrund von Nichteinhaltung des Montagetermins, falsche Massinformationen, etc.), so hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Montageleistung.

2.4 CO2 Kompensation

J & A kann dem Kunden die Wahl einräumen, einen Beitrag in der Höhe von maximal 5% des Warenwerts an die Kompensation der CO2-Emissionen seines Einkaufs zu leisten. Steht diese Auswahl zur Verfügung, wird sie dem Kunden zusammen mit der Höhe des Klimabeitrags in der Bestellübersicht angezeigt. J & A erhebt den Klimabeitrag mit der Unterstützung eines Drittanbieters. Die Beiträge fliessen in ausgewählte Umweltprojekte. Erfahre dazu mehr hier. Sobald die Bestellung für den Versand vorbereitet wurde, kann der bezahlte Klimabeitrag nicht mehr zurückerstattet werden. J & A übernimmt keine Gewähr, dass von J & A oder vom Drittanbieter gemachte Angaben, Zusicherungen oder Berechnungen zum Klimabeitrag korrekt sind.

3 Vertragsabschluss

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von J & A mit J & A zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, in einer der Filialen, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend "Kaufvertrag" genannt).

Für Produkte und Dienstleistungen, welche ein Händler anbietet, kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Händler und der Kundschaft zustande, und zwar zum Zeitpunkt der Bestellung im Onlineshop, in einer der Filialen, per Telefon oder E-Mail. J & A vermittelt diese Käufe lediglich. J & A ist in diesem Fall stets nur als Vermittlerin und Dienstleisterin für den Händler tätig, wird aber selber nicht zum Vertragspartner der Kundschaft. Für Produkte und Dienstleistungen, welche ein Händler mit Sitz in Deutschland anbietet, der nicht im Schweizer Mehrwertssteuerregister eingetragen ist, kommt der Kaufvertrag über den angegebenen Preis im Onlineshop in Euro zustande. Die Kundschaft muss in Schweizer Franken bezahlen.

Für die Kundschaft ist jeweils im Onlineshop sowie auf der Rechnung ersichtlich, wer Anbieter bzw. wer die Vertragspartei bei einem Kauf ist (also J & A oder ein Händler).

Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung von J & A an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag mit J & A bzw. dem Händler unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

4 Liefertermin

Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.

Kommen J & A bzw. der Händler in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seitdem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall erstattet J & A der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber J & A oder dem Händler bestehen nicht.

5 Lieferung / Filialabholung

Bei Produkten und Dienstleistungen von J & A stehen der Kundschaft sämtliche Liefer- und Abholoptionen zur Verfügung, welche im Onlineshop unter "Lieferung und Abholung" vermerkt sind.

Produkte und Dienstleistungen, welche die Kundschaft von einem Händler kauft, können ausschliesslich via Versand an die Kundschaft geliefert werden.

Die Lieferadresse der Kundschaft muss in der Schweiz oder in Liechtenstein und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die allfälligen Zusatzkosten.

Wählt der Kunde die Lieferoption «Lieferung an den Verwendungsort» so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Zugang zum Verwendungsort möglich und gewährleistet ist. Der Kunde muss überprüfen, ob das Produkt durch die Zugänge (z.B. Treppenhaus, Türen etc.) passt. Kann das Produkt nicht an den Verwendungsort transportiert werden, so trägt der Kunde dafür die allfälligen Zusatzkosten.

Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann J & A bzw. der Händler den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und allfällige Wertverluste in Rechnung stellen.

Falls die Kundschaft die in eine Filiale (Filialabholung) bestellten Produkte nicht innerhalb von 14 Kalendertagen seit der Abholbereitschaft in der Filiale abholt, kann J & A den Vertrag auflösen (stornieren).

6 Prüfpflicht

Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.

Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.

Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind, auch für alle Produkte und Dienstleistungen eines Händlers, J & A innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung zu melden. Der Kundschaft ist bewusst, dass eine solche Meldung über das persönliche Kundenkonto im Onlineshop unter der Rubrik "Rückgabe und Garantie" zu erfolgen hat. Ein solches Produkt darf die Kundschaft nicht in Betrieb nehmen. Sie hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und den Instruktionen des geführten Rückgabe- und Retourenprozesses unter "Rückgabe und Garantie" im persönlichen Kundenkonto zu folgen.

7 Gewährleistung

7.1 Grundbestimmungen

J & A bzw. der Händler übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Filialabholung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. J & A bzw. der Händler kann die Garantie wahlweise durch

  • kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamtem Produkten weiter);
  • teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes/repariertes Produkt. (bei Ersatz im 1. Jahr der Garantie läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter, bei Ersatz im 2. Jahr der Garantie beträgt die Garantiefrist 1 Jahr ab Zeitpunkt des Austausches);
  • Ersatz durch ein neues Produkt durch J & A (neue Garantiefrist von 2 Jahren ab Ersatz)
  • Gutschrift zum Tagespreis, (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung); oder
  • Minderung erbringen.

Verschleissteile wie insbesondere Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter, Leuchtmittel sowie Softwareprobleme sind sowohl von J & A als auch vom Händler von der Garantie ausgenommen. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 8.

Sofern die Herstellergarantie über die Garantie von J & A bzw. vom Händler hinausgeht, räumen J & A bzw. der Händler diese der Kundschaft ebenfalls ein.

Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an J & A oder den Händler muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Die Kundschaft ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz ihrer Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernehmen J & A bzw. der Händler keine Haftung.

Sowohl J & A als auch der Händler können der Kundschaft während der Prüfung des Garantieanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatzgerät / Austauschgerät zur Verfügung stellen (Austausch unter Vorbehalt). Dies erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass tatsächlich ein Garantiefall vorliegt. Somit erlangt die Kundschaft erst im Zeitpunkt der Garantiezusage durch J & A oder den Händler Eigentum am Ersatzprodukt. Bei Ablehnung eines Garantiefalls durch J & A oder den Händler kann die Kundschaft das Ersatzgerät zum Warenwert zum Zeitpunkt der Aushändigung erwerben, oder sie ist verpflichtet, das Ersatzgerät auf eigene Kosten zurückzusenden.

Alle weitergehenden und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.

7.2 Zusatzbestimmungen für gebrauchte Ware

Es gelten andere Bestimmungen für die bereits vergünstigten Produkte, welche im Onlineshop als "Neuwertig + Geprüft" oder "Gebraucht + Geprüft" gekennzeichnet sind. Sie können leichte optische Mängel haben oder wieder instand gesetzte Produkte sein. Diese optischen Mängel sind von der Garantie ausgeschlossen und werden in den Artikeldetails erwähnt. Im Übrigen gilt für diese Produkte die Garantiedauer von einem Jahr nach der Lieferung bzw. Filialabholung.

Die Kundschaft ist sich bewusst, dass sie ein benutztes elektronisches Produkt erwirbt, das persönliche Daten des früheren Eigentümers/Nutzers enthalten könnte und in diesem Zusammenhang von J & A bzw. dem Händler jegliche Haftung abgelehnt wird.

7.3 Garantieverlängerung

Die Kundschaft hat die Möglichkeit eine Garantieverlängerung um weitere 12 oder 36 Monate zu erwerben. Bei der Garantieverlängerung handelt es sich um eine zeitliche Verlängerung der bisherigen Garantie. Die Garantieverlängerung kann direkt während des Produktekaufs oder bis zum Ablauf der regulären Garantie abgeschlossen werden.

Die Dauer der Garantieverlängerung läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. J & A kann die Garantie wahlweise durch

  • kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamtem Produkt weiter);
  • teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes/repariertes Produkt (bei Ersatz beträgt die Garantiefrist 1 Jahr ab Zeitpunkt des Austausches);
  • Ersatz durch ein neues Produkt durch J & A (neue Garantiefrist von 2 Jahren ab Ersatz);
  • Gutschrift unter Berücksichtigung des Zeitwerts des erworbenen Produkts (dieser beträgt im 3. Jahr 80%, im 4. Jahr 60%, im 5. Jahr 40% des ursprünglichen Kaufpreises); erbringen.

Bei Garantieverlängerungen mit der Option «Pick-up & Return» erfolgt eine Terminvereinbarung und eine Abholung sowie Lieferung an die Kundenadresse. Das Geräte muss geeignet verpackt werden und zum vereinbarten Abholzeitpunkt bereitstehen. Alle Sendungen werden ab Bordsteinkante abgeholt und angeliefert.

7.4 Garantieerweiterung / Express-Austausch-Service

Die Kundschaft hat die Möglichkeit die Garantie um einen Express-Austausch-Service zu erweitern. Der Express-Austausch-Service kann auf 2 Jahre abgeschlossen werden und hat den Vorteil, dass bei einem Defekt des Produkts keine Wartezeiten durch eine Reparatur in Kauf genommen werden müssen. J & A übernimmt zudem die Portogebühren für die Rücksendung des defekten Produkts. Das defekte Produkt wird innerhalb eines Werktages ab Erhalt in einer Filiale oder im Zentrallager von J & A entweder durch ein neues, gleichwertiges Produkt ersetzt oder der Kaufpreis wird rückerstattet. Bei einem Ersatz des Produkts beträgt die neue Garantiefrist 2 Jahre ab Ersatz. Der Express-Austausch-Service kann jeweils nur für ein Produkt abgeschlossen werden und gilt nicht für das Ersatzprodukt.

8 Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haften J & A bzw. der Händler in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von J & A oder der Hilfspersonen eines Händlers, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Im Übrigen lehnen J & A bzw. der Händler die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
  • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
  • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch J & A zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

9 Zahlung

9.1 Zahlungsvarianten

Alle Zahlungsforderungen von Produkten und Dienstleistungen, welche über die Onlineshops von J & A gekauft werden, macht J & A direkt bei der Kundschaft geltend. Der Händler tritt mit Abschluss des Kaufvertrags die gesamte Zahlungsforderung, die im Rahmen des Kaufvertrags zwischen ihm und der Kundschaft entsteht, an J & A ab (Zession). Die Kundschaft nimmt diese Abtretung zur Kenntnis und ist verpflichtet, sämtliche Zahlungen ausschliesslich an J & A zu leisten.

Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.

Barzahlung ist nur für Produkte von J & A im Falle einer Filialabholung möglich. Bei Produkten und Dienstleistungen eines Händlers ist die Filialabholung und somit auch die Barzahlung ausgeschlossen.

Der Kundschaft stehen die als Zahlungsmittel im Onlineshop unter "Zahlungsoptionen" angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Die aktuellen Zahlungsmittelgebühren, welche gegebenenfalls von J & A erhoben werden, sind unter "Zahlungsoptionen" ersichtlich und werden im Bestellprozess detailliert ausgewiesen.

Bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei Bestellung.

Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. Die Produkte im Zentrallager von J & A werden bis Ablauf der Zahlungsfrist von mindestens 11 Kalendertagen reserviert. Dies betrifft auch Produkte, welche zuerst extern bestellt, aber über unser Lager verarbeitet und verschickt werden. Bei Produkten, welche per Direktlieferung von einem Händler bzw. von einem externen Distributor an unsere Kundschaft zugestellt werden, erfolgt die externe Bestellung erst nach Zahlungseingang.

Bei gebührenpflichtigem Kauf auf Rechnung (nur für Produkte und Waren von J & A zulässig) ist die Kundschaft verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 20 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung ohne jeglichen (Skonto-) Abzug zu begleichen. Im Falle einer teilweise erfolgten Rücksendung der gelieferten Produkte kann der Rechnungsbetrag entsprechend reduziert werden.

9.2 Zahlungsverzug

Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft J & A unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und J & A kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.

J & A erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 5.- und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.-. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

9.3 Eigentumsvorbehalt

Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an J & A im Eigentum von J & A bzw. dem Händler. J & A bzw. der Händler ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von J & A nicht zulässig.

10 Änderung der Bestellung oder Stornierung

Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft können J & A bzw. der Händler nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.-, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.

Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 3 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.

11 Rückgabe von mängelfreier Ware

Unter den bei Rückgaberichtlinien aufgelisteten Bedingungen gewährt die J & A das Recht auf Rückgabe der bestellten Produkte innert maximal 30 Kalendertagen, bei Produkten von Händlern beträgt die Rückgabefrist 14 Kalendertage seit deren Versand oder Abholung.

Die Kundschaft muss die Rückgabe der Produkte über das persönliche Kundenkonto bzw. unter der Rubrik "Rückgabe und Garantie" auf www.nohangover.ch anmelden und entsprechend der dort umschriebenen Anleitung zurücksenden. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken. Beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen bzw. werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.

Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an J & A oder den Händler, muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Die Kundschaft ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz ihrer Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernimmt J & A oder der Händler keine Haftung.

Macht die Kundschaft von ihrem Rückgaberecht Gebrauch, erstattet ihr J & A den gesamten Kaufpreis abzüglich des allenfalls bezahlten Mindermengenzuschlags und der in den Rückgaberichtlinien aufgeführten Rücksendekosten zurück. Bei Bekleidung und Schuhen ist die Rücksendung für die Kundschaft kostenlos.

Im Zusammenhang mit jeder Rückgabe von Produkten, bei denen die Einfuhrverzollung im Namen der Kundschaft stattgefunden hat, ermächtigt und beauftragt die Kundschaft J & A mit der Ausfuhrzollanmeldung der zurückgegebenen Produkte und Beantragung einer allfälligen Erstattung der Schweizer Eingangsabgaben im Namen und im Auftrag der Kundschaft. Sofern die Kundschaft die Einfuhrsteuer nicht oder nur teilweise als Vorsteuer abziehen konnte und die übrigen Voraussetzungen der Einfuhrsteuererstattung wegen Wiederausfuhr der bestellten Produkte vorliegen, erstattet J & A der Kundschaft die von ihr im Voraus bezahlte Einfuhrsteuer nach Erhalt des entsprechenden Betrages von der Eidgenössischen Zollverwaltung. Bei im Schweizer oder liechtensteinischen Mehrwertsteuerregister geführten Unternehmen ist der Nachweis der Nichtabziehbarkeit der Einfuhrsteuer durch entsprechende Bestätigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu führen.

Die Kundschaft sichert J & A in diesem Zusammenhang zu, dass die Angaben und Auflistung der zurückgegebenen Produkte gemäss dem von der Kundschaft im Rückgabeprozess generierten Retourenschein vollständig und zutreffend sind, und die Retourensendung tatsächlich die im Retourenschein bezeichneten Produkte enthält. Die Kundschaft hält J & A von sämtlichen Drittansprüchen, die im Zusammenhang mit einer durch die Kundschaft verursachten unvollständigen oder unrichtigen Zollanmeldung stehen, vollumfänglich schadlos. J & A steht das Recht zu, die Angaben der Kundschaft im Rahmen von Stichproben zu kontrollieren.

12 Reparatur ausserhalb der Gewährleistung

Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der Gewährleistung gemäss Ziffer 7 gehen zu Lasten des Kunden. Bei Geräten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder bei denen der Mangel nicht unter die Gewährleistung gemäss Ziffer 7 fällt, behalten sich J & A bzw. der Händler vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten der Kundschaft in Rechnung zu stellen.

14 Community

Mit der Publikation von Kommentaren und Beiträgen in unserer Community, bestätigt der Urheber, mit den Community-Bedingungen unter Community-Bedingungen von J & A einverstanden zu sein.

15 Weitere Bestimmungen

15.1 Nicht zuordenbare Rücksendungen

Rücksendungen, die keiner Kundschaft zugeordnet oder der Kundschaft nicht retourniert werden können, werden sechs Monate von J & A bzw. vom Händler aufbewahrt und dann entsorgt.

15.2 Nicht abgeholte oder nicht zustellbare Garantieware

Wird Ware, die im Zusammenhang mit der Gewährleistungserbringung gemäss Ziffer 7 steht, in den Filialen nicht innert sechs Monaten seit Versendung der Abholaufforderung an die Kundschaft abgeholt oder kann ihr die Ware nicht retourniert werden, so ist J & A berechtigt, über die Ware zu verfügen, insbesondere diese zu entsorgen.

15.3 Datenschutz

Für die Bearbeitung von Personendaten durch J & A gilt die Datenschutzerklärung.

15.4 Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

15.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen J & A bzw. einem Händler und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.

Es gelten folgende ausschliesslichen Gerichtstände:

Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen J & A Vertragspartei ist:
Für Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten gilt ihr Wohnsitz oder Zürich als Gerichtsstand. In allen anderen Fällen ist Zürich ausschliesslicher Gerichtsstand.

Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen ein Händler mit Sitz in der Schweiz Vertragspartei ist:
Für Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten gilt ihr Wohnsitz oder der Sitz des Händlers als Gerichtsstand. In allen anderen Fällen ist der Sitz des Händlers ausschliesslicher Gerichtsstand.

Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen ein Händler mit Sitz im Ausland Vertragspartei ist:
Gilt in allen Fällen immer der Wohnsitz/Sitz der Kundschaft als ausschliesslicher Gerichtsstand.

15.6 Urheberrechtlicher Hinweis

Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei J & A.

Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von J & A zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich J & A sämtliche rechtlichen Schritte vor.